Mitgliederversammlung 2024



Mitgliederversammlung 2024

Einladung zur DGKJ-Mitgliederversammlung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich Sie sehr herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein: Diese findet anlässlich des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin am 20.09.2024 in Mannheim statt.

Dieses Jahr stehen wichtige Vorstandswahlen an: Es wird der/die Vizepräsident/-in für die Jahre 2025/26 bestimmt, der/die dann automatisch die DGKJ-Präsidentschaft 2027 bis 2029 übernimmt.
Daneben wählen die Mitglieder nicht nur eine/n Kinder- und Jugendärztin/-arzt aus der Praxis, sondern auch die drei Vertreter/-innen der pädiatrischen Spezialitäten. Und zuletzt wird auch festgelegt, wer die Kongresspräsidentschaft 2028 übernimmt.

Ich würde mich sehr freuen, Sie nicht nur zum Kinder- und Jugendmedizin-Kongress, sondern vor allem auch bei der diesjährigen Mitgliederversammlung zu begrüßen. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser
Präsidentin DGKJ

 

Folgend:
Tagesordnung
Antrag von Dr. Heidemann et al.

 

 

 

Vorläufige Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2024

 

TOP 1: Festsetzung der Tagesordnung

TOP 2: Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung der 118. Jahrestagung am 22.09.2023

TOP 3: Bericht der Präsidentin

TOP 4: Bericht des Schatzmeisters

TOP 5: Bericht der Kassenprüferinnen

TOP 6: Entlastung des Vorstandes

TOP 7: Festsetzung der Jahresbeiträge 2025

TOP 8: Wahl von 2 Kassenprüfern/-prüferinnen für das Kassenjahr 2024

TOP 9: Vorstandswahl:

TOP 9.1. Wahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin

TOP 9.2. Wahl der drei Vertreter/-innen unterschiedlicher pädiatrischer   Spezialitäten

TOP 9.3. Wahl einer / eines Kinder- und Jugendärztin/-arztes in freier Praxis

TOP 9.4. Wahl des/der Jahrestagungspräsidenten/-präsidentin 2028

TOP 10: Wahl von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern

TOP 11: Aktuelle Diskussionspunkte

TOP 12: Berichte der Kongresspräsident/-innen 2025 und 2026

TOP 13: Antrag von Dr. Heidemann et al.

TOP 14: Verschiedenes

 

                                                              

Antrag an die Mitgliederversammlung der DGKJ


Vorbemerkungen
Die Mitgliederstruktur der DGKJ weist einen erheblichen Anteil an Kinder- und Jugendärzt*Innen in selbstständiger, freiberuflicher Tätigkeit in eigener Praxis auf. Ein großer Anteil dieser niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*Innen fühlt sich in den versorgungspolitischen Äußerungen der DGKJ nicht ausreichend repräsentiert und wertgeschätzt.

Kinder- und Jugendärzt*Innen in freier ambulanter selbstständiger Tätigkeit:
– Versorgen die Mehrzahl der Behandlungsfälle von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
– Stellen die Basis der primärärztlichen Versorgung von Kinder und Jugendlichen sicher.
– Behandeln die Mehrzahl der Sozialmedizinischen Fragestellungen zu großen Teilen allein und koordinieren in komplexen Fällen die Versorgung mit Kliniken und SPZ, Heilmittelerbringern, pädagogischen Einrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe.
– Betreuen in zahlreichen schwerpunktpädiatrischen Praxen eine hohe Zahl an fachspezifischen Fällen der Subdisziplinen.
– Sichern durch ihre weit über die Belastung anderer Arztgruppen hinaus gehende Tätigkeit im Notdienst in weiten Teilen des Landes die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen.
– Steuern durch zielgerichtete Selektion notwendiger stationärer Behandlungen die Funktionsfähigkeit der Kinderkliniken insbesondere in Zeiten knapper ärztlicher und pflegerische Ressourcen.
– Tragen in erheblichem Maße zu den Beitragseinnahmen und somit zur Finanzierung der Strukturen der DGKJ bei.
– Erhöhen durch ihr politisches Gewicht die Hörbarkeit und Bedeutung der DGKJ.

Daher möge die Mitgliederversammlung folgendes beschließen:

Der Vorstand der DGKJ wird aufgefordert:

– Eine angemessene Vertretung niedergelassener, selbstständiger Kinder- und Jugendärzte im Vorstand und in allen Gremien der DGKJ zu fördern und entsprechend den Möglichkeiten der Satzung sicher zu stellen.
– Eine Anpassung der Satzung in der Hinsicht zu prüfen und vorzubereiten, dass jederzeit eine ausreichende und der Mitgliederanteilen entsprechende Vertretung im Vorstand gewährleistet ist.
– Bei Äußerungen und politischen Stellungnahmen (insbesondere in Stellungnahmen zu Gesetzen und in politischen Gremien) gleichberechtigt die Positionen und Interessen aller Mitglieder zu vertreten und Mitgliedergruppen die in den gewählten Gremien nicht ausreichend vertreten sind rechtzeitig anzuhören und diesen Interessen und Positionen gleichberechtigt Gehör zu verschaffen.
– Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen auch dadurch zu sichern, dass die DGKJ die Versorgungsleistung der Kinder und Jugendärzte in freier Praxis genauso repräsentiert und deren Bedeutung für die Versorgung anerkennt, wie dies für den Bereich der Kliniken geschieht.
– Bei Äußerungen und Vorschlägen zur Finanzierung der pädiatrischen Versorgung dafür Sorge zu tragen, dass Kliniken und Niedergelassene in gleicher Weise berücksichtigt werden. Die DGKJ soll hierbei dafür eintreten, dass die Versorgung gleicher Fälle auch eine gleiche Finanzierung erfährt.


Bielefeld, Güstrow, Berlin, Bad Homburg, Augsburg den 17.06.2024

Antragsteller:
Dr. Marcus Heidemann, Bielefeld
Steffen Büchner, Güstrow
Jakob Maske, Berlin
Dr. Ralf Moebus, Bad Homburg
Dr. Anke Steuerer, Augsburg