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Krankenhausreform – Verbesserungspotenzial für Kinder- und Jugendmedizin?

27.06.2024

DGKJ zum Entwurf des KHVVG

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die spezifische Berücksichtigung der Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Sie stellt sich hinter die Empfehlungen der 3. und 6. Stellungnahme der Regierungskommission zur Pädiatrie, in denen wesentliche Aspekte adressiert wurden. Allerdings sind für die stationäre Kinder- und Jugendmedizin Nachbesserungen im KHVVG im Sinne der Interessen der jungen Generation notwendig.

Die Anforderungen an den Personalbedarf in den Leistungsgruppen der Kinder- und Jugendmedizin müssen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und sollten diesen nicht überschreiten. Zudem müssen die vorgesehenen Förderbeträge aus GKV-Beitragsmitteln dort ankommen, wo die notwendige und hochspezialisierte Versorgung erbracht wird: In den Kinderkrankenhäusern und den Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie. Entsprechend den Stellungnahmen der Regierungskommission müssen Förderbeträge mit der Einrichtung eines Sonderfonds Pädiatrie zukünftig verstetigt werden. Die Geschäftsführungen von Krankenhäusern mit Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin müssen dafür sorgen, dass die den Kinderkliniken zugedachten Fördermittel zielgerichtet in genau diesen Abteilungen ankommen.

„In dem Kabinettsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sind in der Leistungsgruppe der Speziellen Kinder- und Jugendmedizin Bereiche definiert, für die der Personalschlüssel 1:1 aus den Erwachsenendisziplinen übernommen worden ist. Pädiatrische Patientinnen und Patienten in den Schwerpunkten sind seltener, die Qualität der Patientenversorgung hängt nicht nur von der Zahl der verfügbaren Personen ab, der Bedarf an Fachpersonal ist definitiv geringer“, erläutert Dr. Burkhard Rodeck, DGKJ-Generalsekretär: „Würde das unverändert im Gesetz vorgegeben werden, würde das das Ende der Schwerpunktpädiatrie an vielen Standorten bedeuten. Das dürfen wir nicht zulassen!“

Zuschläge für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhalten zurzeit alle Krankenhäuser, die Kinder älter als 28 Tage und Jugendliche jünger als 16 Jahre behandeln. Aktuell profitieren somit alle Krankenhäuser von der Förderung, unabhängig davon, ob sie qualifiziert und kindgerecht ausgestattet sind oder nicht. Damit werden die Fördermittel zu breit gestreut: Über 370 Krankenhäuser erhalten Förderbeträge unter 10.000 Euro. Mit diesen Kleinstbeträgen wird die Versorgung nicht verbessert, aber die Bürokratie gefördert. Das KHVVG verlängert diese ziellose und ineffiziente Maßnahme nicht nur für zwei weitere Jahre, sondern hebt darüber hinaus die Zweckbindung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf.

Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ: „Die Bemühung des Bundesministeriums für Gesundheit, für eine bessere und sichere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sorgen, ist unverkennbar und begrüßenswert. Mit der jetzigen Fördermaßnahme werden allerdings jährlich zusätzlich Versichertengelder in Höhe von 270 Millionen Euro per Gießkanne an alle möglichen auch nicht pädiatrischen Krankenhäuser verteilt. Diese breite Streuung belohnt Gelegenheitsversorgung auf Kosten einer nachhaltigen Verbesserung. Stattdessen fordern wir, zielgerichtet finanziell genau die Strukturen zu fördern, die eine qualitätsgesicherte Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten – und das ist klar das Setting Kinderklinik. Und diese Förderung muss auch zukünftig sichergestellt sein.“

Die nicht nachvollziehbar gezogene Altersgrenze bis 16 Jahre entzieht zudem der Altersgruppe zwischen 16 und 18 Jahren den Anspruch auf spezialisierte Versorgung. National und international ist das Kindes- und Jugendalter bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr definiert - und im medizinischen Kontext häufig sogar darüber hinaus. Die Altersgruppendefinition muss dringend an die medizinische Realität und die sozialen Bedürfnisse der jugendlichen Patientinnen und Patienten angeglichen werden.

Im derzeitigen Vergütungssystem bestehen Probleme und Fehlanreize in der Finanzierung der stationären Kinder- und Jugendmedizin, die zu einer Schieflage in der Versorgung geführt haben. Die geplante Krankenhausreform will dies in Zukunft eigentlich korrigieren und verhindern. Es muss jetzt aber dringend nachjustiert werden, um die tatsächlichen Bedürfnisse der kranken Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen. Personalvorgaben müssen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und nicht realitätsfern definiert werden. Zusätzliche Gelder müssen auch dort ankommen – in den Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin.

 

Stellungnahme der DGKJ zum Kabinettsentwurf zum KHVVG

 


Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse(at)dgkj.de | DGKJ-Homepage

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