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Ernährungspolitischer Bericht mit Arbeitsauftrag

13.06.2024

Rückblick der Bundesregierung auf die Politik im Bereich der Ernährung und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 2020 bis 2024.

„Im Laufe der Kindheit wird das Ernährungsverhalten entscheidend geprägt. Übergewicht, das sich im Kindesalter ausbildet, bleibt häufig ein Leben lang bestehen. Daher ist diese Lebensphase der entscheidende Ansatzpunkt für dauerhaft wirkende Maßnahmen zur Prävention von Übergewicht und Adipositas.“1

Dieses Zitat aus dem dritten Ernährungspolitischen Bericht der Bundesregierung ist uneingeschränkt zu befürworten, und doch stehen entscheidende gesundheitspolitische Maßnahmen weiterhin aus.

Das bereits vor knapp einem Jahr vorgestellte Gesetz für mehr Kinderschutz in der Werbung lässt noch immer auf sich warten. Es ist zu befürchten, dass die darin enthaltenenen Regelungen deutlich abgeschwächt werden. „Es wird dann ein zahnloser Tiger daraus“, so Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

Aus fachlicher Sicht und im Interesse der Kindergesundheit ist die gesetzliche Regulierung von auf Kinder zielende Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt eine dringende Notwendigkeit und längst überfällig.

Zudem sind Produkte nach wie vor nicht einheitlich klar und informativ deklariert - freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie haben sich als nahezu wirkungslos erwiesen, und ein EU-weit verpflichtendes Nutriscore-System ist weiterhin nicht in Sicht.

So ist der Rückblick auf die Ernährungspolitik zugleich Arbeitsauftrag für alle politisch Beteiligten!


Zum Download:

1  https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehrungspolitischer-bericht-2024.html, Zitat: S. 16.

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